nur in dringenden Fällen (z.B. geplanter Arztbesuch)
Eine Beurlaubung wird nur in „dringenden Ausnahmefällen" genehmigt. Als dringende Ausnahmefälle gelten Termine, auf die Schüler und Eltern keinen Einfluss haben, wie z.B. Arztbesuch, Kur, Firmung und Konfirmation, Opferfest, Wettbewerbe im Leistungssport, Hochzeit oder Todesfall im engsten Familienkreis.
Bitte beachten: Beurlaubung für Urlaubsreisen ist nicht möglich!