Das Angebot für den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung nach § 24, Absatz 4 Sozialgesetzbuch VIII ist ein ergänzendes, kostenpflichtiges Angebot der kommunalen Schulkindbetreuung der Stadt Tuttlingen.
Dieses Angebot gilt nur in Verbindung mit einer Anmeldung zur Ganztagesschule nach §4a Schulgesetz (siehe oben).
Dann...
- ...muss Ihr Kind zur Ganztagesschule nach §4a Schulgesetz angemeldet sein. Es hat dann Anwesenheitspflicht an Di, Mi, Do von 7.30 -15.30 Uhr.
- ...haben Sie die Möglichkeit der zusätzlichen Betreuung am Mo und Fr von 11.45 - max. 15.30 Uhr, wenn Sie Ihr Kind bei der kommunalen Schulkindbetreuung für das Paket 3 "Rechtsanspruch" anmelden.
Weitere Informationen und Preise erfahren Sie über das Sekretariat.